München. Mittelständische Unternehmen kümmern sich nicht immer ausreichend um ihre Datenschutzverpflichtungen. Das teilte der TÜV Süd mit. Hintergrund ist eine Studie des Konzerns und der Ludwig-Maximilians-Universität München. Danach gibt es bei 15 Prozent der Befragten keinen Datenschutzbeauftragten, obwohl er gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wie der TÜV Süd weiter mitteilt, wurden 14 Prozent der befragten Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, nicht auf das Datengeheimnis verpflichtet. Jeder fünfte habe keinen Zugang zu Informationen über den Schutz dieser Daten. „Unsere Prüfpraxis zeigt, dass Datenschutz oft als Nebenaufgabe gesehen wird und dass für operative Belange des Datenschutzes nicht genügend Ressourcen zur Verfügung stehen", so Rainer Seidlitz, Leiter Strategische Geschäftseinheit IT-Security TÜV SÜD Management Service.
Drohende Bußgelder
Ein Datenschutzbeauftragter muss nach § 4 f des Bundesdatenschutzgesetzes dann bestimmt werden, wenn in einem Unternehmen zehn oder mehr Mitarbeiter personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Der TÜV Süd warnt, dass hohe Bußgelder verhängt werden können, wenn ein Unternehmen dieser Verpflichtung nicht nachkommt. (nck)