München. Hat ein Lokführer Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, wenn jemand vor seinen Zug springt? Das Landgericht München II hatte einen Mann nach einem gescheiterten Suizidversuch zur Zahlung von rund 14.400 Euro verurteilt, doch das Oberlandesgericht München bewertet den Fall jetzt neu. Im Berufungsverfahren machte die Vorsitzende Richterin am Mittwoch deutlich, „dass man als Zugführer speziell diesem Berufsrisiko ausgesetzt ist”.
Einem Gutachten zufolge hat der Bahnmitarbeiter seit dem Vorfall psychische Probleme und kann seinen Beruf nicht mehr ausüben. „Das ist ein riesiges gesellschaftliches Problem, das leider zulasten Ihres Mandanten ausgehen wird”, wandte sich einer der Richter an den Anwalt des Klägers. Am 8. August will das Gericht seine Entscheidung verkünden.
Obwohl das Landgericht den Beklagten zum Tatzeitpunkt im Oktober 2011 für nicht zurechnungsfähig befand, hatte es ihn beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung zur Zahlung verpflichtet. Der OLG-Senat betonte dagegen, dass wegen der Schuldunfähigkeit darauf allgemein kein Anspruch bestehe (Az 13 U 3421/17). (dpa)