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Lkw-Kartell: Waberer's klagt vor dem Landgericht München

21.07.2017 14:12 Uhr
Lkw-Kartell:  Waberer's klagt vor dem Landgericht München
Hausfeld-Anwalt Alex Petrasincu will mittels eines Gutachtens vor dem Landgericht München nachweisen, dass Waberer’s durch das Lkw-Kartell ein Schaden entstanden ist und Ersatzansprüche durchsetzen
© Foto: Hausfeld

Der Transport- und Logistikdienstleister verfügt über eine der größten Lkw-Flotten Europas und fordert mithilfe der Kanzlei Hausfeld jetzt Schadenersatz von den Herstellern, die jahrelang Preise abgesprochen haben.

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München. Die Kanzlei Hausfeld hat gestern am 19. Juli 2017 beim Landgericht München Klage für den ungarischen Transport- und Logistikdienstleister Waberer’s  wegen Schadensersatz in Sachen Lkw-Kartell eingereicht. Die Flotte des Unternehmens umfasst gegenwärtige 3500 Lkw. Seit Beginn des Kartells, das zwischen 1997 und 2011 bestanden hatte, habe Waberer’s mehrere tausend Lkw von Herstellern bezogen, die nachweislich Preise abgesprochen haben. Zunächst sollen die Münchner Richter nun feststellen, dass Waberer’s ein Schaden entstanden ist.

MAN, Daimler, DAF, Iveco und Volvo/Renault haben sich insgesamt knapp 14 Jahre über ihre Bruttopreise und die Weitergabe der Kosten für neue Umweltstandards an die Kunden abgestimmt“, erklärte Hausfeld-Anwalt  Alex Petrasincu diesbezüglich. Im nächsten Schritt soll ein Gutachten dem Landgericht München dabei helfen, die genaue Höhe zu ermitteln. Geschädigte Unternehmen können sich unabhängig davon, von welchem Nutzfahrzeugmarke sie tatsächlich ihre Fahrzeuge innerhalb des Kartellzeitraums bezogen haben, aussuchen, gegenüber wem sie ihrer Ansprüche geltend machen.

Hausfeld arbeitet mit Financialright zusammen

Die Kanzlei Hausfeld vertritt nach eigenen Angaben neben Waberer's eine Reihe weiterer großer europäischer Lkw-Flotten.  Darüber hinaus ist sie für Financialright aktiv. Der Rechtsdienstleister bietet eine Abtretungslösung an, die es auch kleinen und mittleren Abnehmern von Lkw ermöglicht, ihre Schadenersatzansprüche auf die gleiche Weise wie die großen Flotten durchzusetzen.

Mit dem Abtretungsmodell zur Bündelung der Ansprüche auf Schadenersatz wegen überhöhter Preise für Sattelzugmaschinen über sechs Tonnen war der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) vor zwei Wochen gegen die großen Lkw-Hersteller in die juristische Offensive gegangen und verbündete sich mit der Financialright. 

Das Ziel des BGL ist es, bis zum 30. September 2017 Unternehmen mit einer Gesamtzahl von 100.000 Lastwagen der überwiegend mittelständisch geprägten Branche zu vereinen, um dann Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen. So müssen kleine Unternehmen nicht hohe Anwaltskosten zahlen und müssen ihre Ansprüche nicht im eigenen Namen geltend machen. 

Eigene Klage lohnt sich ab 2000 betroffenen Lkw
Im Hinblick auf das Vorgehen von Financialright kommentiert Hausfeld-Partner Petrasincu: „Angesichts der mit der Anspruchsgeltendmachung verbundenen Kosten und Kostenrisiken empfiehlt sich eine eigene Klage unserer Erfahrung nach im Regelfall erst ab 2000 im Kartellzeitraum erworbenen oder geleasten Lkw.“ (ag)

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