Frankfurt/Main. Um ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen, können sich Geschädigte des Lkw-Kartells noch bis zum 30. September dem Sammelverfahren anschließen. Darauf weist der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) in einem Schreiben hin. Beim vom BGL initiierten Verfahren seien bereits mehr als 70.000 gemeldet.
Es sei davon auszugehen, dass die Rückzahlungsansprüche gegen das Lkw-Kartell für Lkw-Anschaffungen aus der Zeit vor 2003 zum Ende des Jahres 2017 verjähren, heißt es vom BGL. Da die Erstellung des für die Kartellklage erforderlichen Gutachtens entsprechende Zeit erfordere, endet die Anmeldemöglichkeit für die Teilnahme am Sammelverfahren unter www.truck-damages.com am 30. September 2017.
Mögliche zweite Klage muss noch geprüft werden
Der BGL hatte im Frühjahr 2017 gemeinsam mit seinen Landesverbänden eine Verbandsinitiative zur Durchsetzung der Zahlungsansprüche gegen das Lkw-Kartell gestartet, dem von 1997 bis 2011 mehrere europäische Lkw-Hersteller angehörten. Die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche betroffener Transportunternehmen und Spediteure wird vom Rechtsdienstleister Financialright Claims organisiert, die auf Kartellverfahren spezialisierte Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP übernimmt die rechtliche Vertretung.
Der BGL prüfe derzeit, ob eine zweite Klage Ende 2018 in Betracht kommt. Da dies jedoch nicht sicher sei, empfiehlt der Verband geschädigten Unternehmen sich bis zum 30. September auf www.truck-damages.com dem Sammelverfahren anzuschließen. (jt)