Linz. Das ab 1. Juli 2015 für Nutzfahrzeuge der Euro-Kategorien 0-1 sowie ab 1. Jänner 2016 für Fahrzeuge der Klasse Euro 2 vorgesehene Fahrverbot auf der A1 Westautobahn zwischen dem Knoten Haid und Enns Ost wird um Jahr verschoben. „Wesentlicher Grund für die Verschiebung ist, den Unternehmen damit eine längere Vorlaufzeit zur Modernisierung ihrer Flotte und Organisation ihrer Transporte zu ermöglichen“, verlautet seitens der Oberösterreichischen Landesregierung.
Auch seien teilweise Lieferengpässe bei den modernsten Lkw aufgetreten, sodass die Landesregierung mit der Verschiebung um ein Jahr den Transportunternehmen mehr Spielraum beim Investieren in neue Fahrzeuge einräumt. Die Verschiebung kommt sehr kurzfristig und überrascht selbst die Branche über diese Vorgangsweise.
Aufrecht bleiben die bestehenden IG-L-Fahrverbote (Fahrverbot wegen Feinstaub-Belastung) in Wien und den Gemeinden des östlichen Niederösterreichs.
Alle Nutzfahrzeuge, die in diesem Bereich unterwegs sind, müssen mit einer IG-L-Abgasplakette gekennzeichnet sein. Die Regelung gilt nicht nur für schwere Lkw, sondern auch für Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Somit muss auch an typischen Handwerker-Fahrzeugen eine Abgasplakette angebracht werden. Berechtigt zur Ausgabe der IG-L-Abgasplaketten sind die Stützpunkte der Automobilclubs ÖAMTC und die Kfz-Prüfstellen der Länder sowie alle Werkstätten, die die §57a-Überprüfung („Pickerl“) durchführen dürfen. Inklusive Ausstellung kostet die Plakette im Schnitt rund 25 Euro. (mf)