Regensburg/München. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) verhandelt seit Montag über eine Sperrung der Bundesstraße B8 im Raum Regensburg für Lastwagen. Das Regensburger Landratsamt hatte die B8 für Laster über zwölf Tonnen im Jahr 2007 gesperrt. Damit sollte verhindert werden, dass Fernfahrer von der nahen Autobahn A3 auf die Bundesstraße ausweichen, um Maut zu sparen. Gegen das Verbot hatten mehrere Speditionen erfolgreich geklagt. Der VGH hatte im Dezember 2008 in einem vorläufigen Prozess die Sperre für unzulässig erklärt. Dieses Urteil werde nun im Hauptverfahren überprüft, sagte eine VGH-Sprecherin. Wann das Urteil verkündet wird, sei allerdings noch unklar. In dem vorläufigen Verfahren hatten die VGH-Richter das Recht der Unternehmen, die Strecke befahren zu können, höher gewichtet als den Schutz der Anwohner vor Lärm und Abgasen. Sie sahen die Gesundheitsgefährdung der Bürger als zu ungewiss und gering an, um damit eine Straßensperre zu begründen. Das Landratsamt hatte nach Überzeugung des VGH nicht ausreichend belegt, dass die durch die Mauteinführung bedingte Zunahme des LKW-Verkehrs auf der Bundesstraße erheblich sei. Die Auswirkungen der Autobahnmaut sollen nun im Hauptverfahren detailliert untersucht werden. Auch in Mittelfranken gibt es einen Streit zwischen Behörden und Speditionen um ein Lastwagenverbot auf einer Bundesstraße. Die Sperrung der B25 im Raum Dinkelsbühl ist allerdings zunächst bis März 2010 befristet worden. Diese Sperrung beschäftigt ebenfalls seit Jahren die Gerichte. (dpa)
LKW-Fahrverbot vor Gericht
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) verhandelt über eine Sperrung der Bundesstraße B8 für Lastwagen