Köln. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat auf seiner Homepage „Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht“ veröffentlicht. Diese sind zwischen den für die Umsetzung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsrecht zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder abgestimmt. Damit komme das BAG einer von Verbändseite schon lange geforderten national einheitlichen Auslegungshilfe nach, kommentiert der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) in einem Newsletter.
Die Anwendungshinweise zur Auslegung der Vorschriften des BKrFQG und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV), die auf der Website des BAG kostenlos heruntergeladen werden können, sollen sowohl dem Fahrpersonal und den Unternehmen als auch den für die Anwendung des Gesetzes zuständigen Behörden eine Hilfestellung für die tägliche Arbeit bieten und eine einheitliche Rechtsanwendung ermöglichen, teilt das BAG mit.
Der Leitfaden orientiert sich am Aufbau des BKrFQG und enthält neben Begriffsbestimmungen und Informationen zum grundsätzlichen Anwendungsbereich der gesetzlichen Regelungen auch Auslegungshinweise zu den gesetzlichen Ausnahmetatbeständen. Ein Anhang umfasst zahlreiche konkrete Beispiele und deren Bewertung im Hinblick auf die Anwendbarkeit des BKrFQG. (diwi)