Schweinfurt. Einen Tag nach der Razzia bei den Einzelhandelsketten Kaufland und Netto Marken-Discount hat der Zoll am Mittwoch mit der Auswertung der beschlagnahmten Dokumente begonnen. „Konkrete Ergebnisse werden jedoch erst in einigen Monaten vorliegen“, sagte eine Sprecherin des Hauptzollamtes Schweinfurt, das die Durchsuchungen in fünf Bundesländern koordiniert hatte. Den beiden Firmen sowie einigen Subunternehmen und Geschäftspartnern wird unter anderem vorgeworfen, mit Lagerarbeitern und Staplerfahrern rechtswidrige Werksverträge abgeschlossen zu haben. In Folge dessen erhielten die Leiharbeiter deutlich zu wenig Lohn.
Mehr als 450 Zollfahnder hatten im Auftrag der Staatsanwaltschaften Bamberg, Regensburg und Stuttgart am Dienstag sechs Warenzentren, Wohn- und Geschäftsräume in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen durchsucht. Die Beamten sammelten Geschäftsunterlagen und Arbeitsverträge ein und befragten Zeugen. „Wir sind in einem Stadium, wo ein Verdacht vorliegt. Nun wird sich zeigen, ob er sich bestätigt oder entkräftigt wird“, sagte die Sprecherin weiter.
Das Unternehmen Netto Marken-Discount mit Sitz in Maxhütte-Haidhof gehört zum Edeka-Verbund. Es ist nach eigenen Angaben gemessen am Umsatz der drittgrößte Lebensmitteldiscounter nach Aldi und Lidl. 2010 hat die Firma 10,36 Milliarden Umsatz gemacht. Zur Kette gehören mehr als 4000 Filialen und 18 Logistikzentren. Bundesweit beschäftigt Netto Marken-Discount den Angaben zufolge etwa 70.000 Mitarbeiter, die meisten von ihnen arbeiten in den Filialen.
Die Durchsuchungen am Dienstag konzentrierten sich auf die Logistikzentren von Kaufland und Netto Marken-Discount, nicht auf die Filialen. Eine Netto Marken-Discount-Sprecherin sagte am Mittwoch, dass solche Kontrollen des Hauptzollamtes seien nicht außergewöhnlich. Beide Ketten unterstützten die Aktionen nach eigenen Angaben und gewährten Einblicke in alle Dokumente. „Bislang hat nie ein Punkt Anlass zu Beanstandungen gegeben“, sagte die Sprecherin.
Auf den Tatbestand der Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt kann dem Hauptzollamt Schweinfurt zufolge eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren stehen. (dpa)
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