Berlin. Unternehmen sollen bei schweren Gesetzesverstößen künftig deutlich höhere Strafzahlungen drohen. Das schlägt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) vor. Wenn in einem Unternehmen die führenden Leute den Profit auf kriminelle Weise maximieren, dann sollten die Strafgerichte zudem einen größeren Spielraum bekommen, das ganze Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen, sagte sie der „Süddeutschen Zeitung“. Das gelte auch, wenn die Führungskräfte es billigen, dass in den unteren Etagen kriminelle Praktiken zur Förderung des Geschäfts herrschen.
Geldstrafen bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes
„Das soll also ein Anreiz sein, sich rechtstreu zu verhalten“, sagte sie am Donnerstag in Berlin. „Weil man weiß: Das, was in Zukunft auf einen zukommt, ist nicht aus der Portokasse zu bezahlen, sondern soll abschrecken.“ Bisher zahlen Unternehmen für Vergehen wie Betrug höchstens Sanktionen von 10 Millionen Euro – unabhängig von der Größe. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro könnten den Plänen zufolge künftig Bußgelder in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes fällig werden. „Bei großen Konzernen reden wir hier über mögliche Sanktionen bis hin zu zweistelligen Milliardenbeträgen“, sagte Lambrecht der „Süddeutschen Zeitung“. Hinzu kommt wie bisher schon die Gewinnabschöpfung, also der Einzug illegal erzielter Profite.
Neu sein soll, dass die Staatsanwaltschaft einem Verdacht nachgehen muss. Bisher ist das eine Ermessensfrage. Das habe „zu einer uneinheitlichen und unzureichenden Ahndung geführt“. Die Ministerin schlägt zudem Regeln für interne Untersuchungen vor, mit denen Unternehmen selbst Fehlverhalten in den eigenen Reihen aufklären – oft mithilfe von Anwaltskanzleien oder Wirtschaftsprüfern. Gut geführte Untersuchungen sollen bei späteren Sanktionen strafmildernd wirken können, falls bestimmte Standards eingehalten werden. Dazu müssen etwa Mitarbeiter auf ihr Recht zu schweigen hingewiesen werden und darauf, dass Auskünfte in einem Strafverfahren gegen sie verwendet werden könnten.
Gesetzesverschärfung ist Ziel des Koalitionsvertrags
Ihren Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität will Lambrecht demnächst an die anderen Ministerien in der Bundesregierung weiterleiten. Das Vorhaben ist bereits im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart worden. Der Bundestag muss ihm zustimmen. (dpa)