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Lkw-Kartell: Anmeldefrist für die dritte BGL-Klage verlängert

02.08.2019 09:50 Uhr
Weitere Massenklage gegen Lkw-Kartell in München eingereicht
Die Anmeldefrist für die dritte BGL-Klage wurde verlängert (Symbolfoto)
© Foto: Klaus-Dietmar Gabbert / dpa / picture alliance

Die Anmeldefrist für die dritte BGL-Klage gegen das so genannte Lkw-Kartell wurde bis Ende August verlängert.

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Frankfurt am Main. Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) hat wegen der anhaltend großen Nachfrage die Anmeldefrist für die dritte Klage gegen das so genannte Lkw-Kartell über die Sommerpause hinaus bis zum 31. August 2019 verlängert. Interessierte Unternehmen können sich entsprechend noch bis zum 31. August online registrieren und somit ihre Schadensersatzansprüche ohne Kostenrisiko geltend machen.

Für die dritte Klage sind nach Angaben des BGL bereits mehr als 50.000 vom Kartell betroffene Lkw gemeldet. Dem BGL angeschlossene Mitgliedsunternehmen profitieren von einer reduzierten Erfolgsprovision von 29 Prozent (für Nicht-Verbandsmitglieder 33 Prozent). Angemeldet und auch nachgemeldet werden können vom 1. April 2004 bis 31. Dezember 2016 gekaufte, geleaste oder im Wege des Mietkaufs erworbene Lkw. In zwei Klagen aus den Jahren 2017 und 2018 wird bereits ein Schaden in Milliardenhöhe für fast 150.000 Lkw eingeklagt. Eine dritte Klage wird zurzeit vorbereitet.

Hintergrund: In den Jahren 2016 und 2017 hatte die Europäische Kommission Rekordgeldbußen von über 3,8 Milliarden Euro gegen alle führenden Lkw-Hersteller wegen ihrer Beteiligung am so genannten Lkw-Kartell verhängt. Das Kartell dauerte mindestens 14 Jahre, von Januar 1997 bis Januar 2011. Dabei sollen die Hersteller Lkw-Preise sowie den Zeitpunkt der Einführung und die Weitergabe der Mehrkosten für die Einhaltung der Abgasnormen Euro 3 bis Euro 6 abgesprochen haben. (tb)

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