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Klimaneutralität 2045: Auswirkungen auf Gesetzgebung und Infrastrukturprojekte

26.03.2025 13:45 Uhr | Lesezeit: 3 min
Die Straßeninfrastruktur in Deutschland ist komplex; hier die Luftaufnahme eines Autobahnkreuzes in Koblenz.
Neue Bauprojekte vor Gericht angefochten werden, weil sie nicht mit dem Ziel der Klimaneutralität im Grundgesetz zusammenpassen, meint Annalena Baerbock
© Foto: CL-Medien/stock.adobe.com

Mit der Aufnahme des Ziels der Klimaneutralität bis 2045 im Grundgesetz könnten weitreichendere Klagemöglichkeiten verbunden sein, so die geschäftsführende Außenministerin Baerbock.

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Mit der jüngst beschlossenen Grundgesetzänderung und der Verankerung des Ziels der Klimaneutralität bis 2045 in der Verfassung könnten nach Auffassung der geschäftsführenden Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) Bauprojekte wie neue Straßen künftig verstärkt vor Gericht angefochten werden.

Beim Petersberger Klimadialog im Auswärtigen Amt, einem internationalen Treffen auf Ministerebene zur Vorbereitung der nächsten Weltklimakonferenz im November in Brasilien, sprach Baerbock im Zusammenhang mit den Grundgesetzänderungen von einem Meilenstein. Sie berichtete dem Publikum auf Englisch, dass die deutsche Verfassung nun 100 Milliarden Euro für grüne Infrastrukturprojekte vorsehe.

Baerbock erläuterte, dass in der deutschen Verfassung jetzt auch das Ziel festgehalten sei, bis 2045 klimaneutral zu sein. „Ich glaube, das ist eine wichtige Botschaft“, sagte sie und machte ihre Ansicht deutlich, dass jedes Gesetz und alles, was in anderen Bereichen getan werde, von dieser Änderung im Grundgesetz beeinflusst sein wird. Wenn neue Straßen gebaut würden „oder was auch immer“, dann könne das immer vor Gericht angefochten werden mit Blick darauf, wie es mit dem Ziel der Klimaneutralität im Grundgesetz zusammenpasse, sagte sie.

Bundestag und Bundesrat hatten in der vergangenen Woche Lockerungen der Schuldenbremse im Grundgesetz verabschiedet sowie die Einrichtung eines sogenannten Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro für Infrastrukturprojekte und „für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045“. Diese Formulierung hatten die Grünen, auf deren Stimmen Union und SPD für die Gesetzesänderungen angewiesen waren, durchgesetzt.

CDU-Chef Friedrich Merz hatte Befürchtungen zurückgewiesen, dass dadurch ein neues Staatsziel formuliert werde, mit möglichen negativen Folgen für die Wirtschaft und neuen Klagemöglichkeiten für Umweltschutzorganisationen etwa gegen einen Autobahn-Ausbau. „Es ist kein neues Staatsziel. Es gibt hier keine Veränderungen der Grundlagen in unserer Verfassung in dieser Frage“, hatte er gesagt.

Die Auslegung sei im Einzelfall Sache der Gerichte, sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums in Berlin auf Nachfrage vor Journalisten. Dem schloss sich Regierungssprecher Steffen Hebestreit an. „Wenn es da unterschiedliche Interpretationen dieses Passus gibt, dann kann man den vor Gericht wunderbar klären lassen.“

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