Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 4. September, die Entfristung der Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP) beschlossen. Damit werde das 2019 eingeführte und zunächst bis Ende 2025 befristete Paketboten-Schutz-Gesetz dauerhaft im Sozialgesetzbuch (SGB IV) verankert, teilte die Bundesregierung mit. Die Regierung sieht darin einen „wichtigen Schritt zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen und zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug in der Branche“.
„Mit der Entfristung der Paketbotenregelung stellen wir sicher, dass die hart arbeitenden Beschäftigten in der Kurier-, Express- und Paketbranche weiterhin vor Ausbeutung und unfairen Arbeitsbedingungen geschützt werden“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
Seit der Einführung des Gesetzes im Jahr 2019 habe sich die Generalunternehmerhaftung als wirksames Instrument zur Förderung der Beitragsehrlichkeit und Zahlungsmoral in der Branche bewährt, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Laut Evaluierungsbericht der Bundesregierung haben Sozialversicherungsträger bisher nicht gezahlte Beiträge von fast 500.000 Euro von Generalunternehmern einziehen können. Im Zeitraum von 2019 bis 2022 sei der Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter in der Post-, Kurier- und Expressbranche um fünf Prozentpunkte auf 79 Prozent gestiegen. Die Regelung habe dazu geführt, dass „viele Subunternehmer ihre Zuverlässigkeit durch Präqualifikationen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen nachweisen und sich die Beitragsehrlichkeit in der Branche deutlich erhöht hat“, so das BMAS.