Die Reform des veralteten Postgesetzes ist beschlossene Sache. Nachdem der Bundestag bereits im Juni grünes Licht signalisiert hatte, stimmte auch der Bundesrat für die erste umfassende Novelle des Gesetzes seit 1997.
Das Gesetz wird an die veränderten Nachfrage nach Briefen angepasst. Es sieht vor, dass die Deutsche Post sich künftig deutlich mehr Zeit bei der Beförderung von Briefen lassen kann. Bislang müssen 80 Prozent der heute eingeworfenen Sendungen am nächsten Werktag beim Empfänger sein, diese Vorgabe fällt weg. Stattdessen greift erst am dritten Werktag nach Einwurf ein Pflichtwert, dann müssen 95 Prozent angekommen sein und am vierten Werktag 99 Prozent.
Für Verbraucher bedeutet dies, dass sie ab 2025 im Schnitt länger auf einen Standardbrief warten müssen. Der Bonner Konzern kann durch die neuen Vorgaben Kosten senken. Seine jahrzehntelangen Nachtflüge zur Beförderung von Briefen hat er bereits eingestellt.
Kennzeichnungspflicht für Pakete ab zehn Kilo
Ermöglicht wird zudem die Aufstellung von Automaten anstelle von Postfilialen. Hierfür werden allerdings enge Grenzen gesetzt – eine Anrechnung der Automaten auf die weiterhin gültige Filialnetzpflicht ist letztlich nur dort möglich, wo die Post keinen Einzelhändler findet, der in seinem Laden auch einen Postschalter aufstellt. Kommunalvertreter werden bei der Automatenfrage eingebunden, die Bundesnetzagentur hat hierbei das letzte Wort. Neu ist zudem eine Kennzeichnungspflicht für Pakete ab zehn Kilo.
Das ursprünglich vom Bundesrat geforderte Verbot von Subunternehmern in der Paketbranche ist vom Tisch, für den Einsatz dieser Auftragnehmer sollen aber strenge Kontrollpflichten gelten. Für die Gewerkschaft Verdi und einen Teil der Politiker sind die Subunternehmer ein rotes Tuch, da sie die dortigen Arbeitsbedingungen als schlecht bewerten.
Das Gesetz wird in seinen wesentlichen Teilen im Januar 2025 in Kraft treten.