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KEP-Branche unzufrieden mit neuen Pflichten

14.04.2015 10:53 Uhr
KEP-Branche unzufrieden mit neuen Pflichten
Unternehmen der KEP-Branche müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Subunternehmer die Sozialvorschriften einhalten
© Foto: PA/dpa/Frank Rumpenhors

Die neuen Kontrollpflichten, die sich für Auftraggeber aus der Fahrpersonalverordnung ergeben, halten viele KEP-Unternehmen für nicht durchführbar. Verband denkt an Klage.

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Berlin. Über die neuen Kontrollpflichten, die sich aus der geänderten Fahrpersonalverordnung ergeben, ist die KEP-Branche nicht glücklich. Ab sofort müssen alle an einer Beförderungskette beteiligten Unternehmen dafür Sorge tragen, dass das beauftragte Transportunternehmen die Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten auch einhält. Wie schon beim Mindestlohngesetz müssen die Auftraggeber dafür geradestehen, wenn ihre Sub-Unternehmer sich nicht an geltende Gesetze halten.

Demnach sind Auftraggeber verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen darüber zu vergewissern und darauf hinzuwirken hat, dass das beauftragte Verkehrsunternehmen aufgrund seiner personellen und sachlichen Ausstattung sowie seiner betrieblichen Organisation in der Lage ist, die vorgeschrieben Lenk- und Ruhezeiten im Rahmen des Transportauftrags einzuhalten. Der neuen Prüfpflicht soll er demnach vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit nachkommen.

Neue Prüfpflicht für Auftraggeber

„Mit den geänderten Vorschriften setzt sich der bereits bei der Mindestlohngesetzgebung deutlich gewordene Trend fort, Auftraggeber von Subunternehmen für die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Subunternehmers in Haftung zu nehmen“, erklärt ein Sprecher des Paketdienstes Hermes.

Die Deutsche Post hält die Regelung für nicht umsetzbar: „Ein Auftraggeber hat keine Kontrollbefugnis wie eine Behörde, daher ist die Vorschrift aus unserer Sicht nicht praktikabel“, erklärt eine Sprecherin der Deutschen Post DHL auf Anfrage.

Aushebelung marktwirtschaftlicher Prozesse

Marten Bosselmann, Geschäftsführer des Bundesverbandes Paket & Expresslogistik (BIEK), sieht in dem Gesetz gar eine Aushebelung marktwirtschaftlicher Prozesse. Ähnlich wie beim Mindestlohn setze sich der Trend fort, die Auftraggeber in die Haftung zu nehmen. „Das ist ein extrem wettbewerbsfeindlicher Ansatz“, sagt Bosselmann. Er sieht darin einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes. Der Verband behalte sich eine entsprechende Klage vor, kündigt er an.

Andreas Schumann, Vorsitzender des Bundesverbandes der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) sieht die Falschen am Pranger. „Wenn Unternehmen die Lenk- und Ruhezeiten nicht einhalten können, ist das keine kriminelle Energie, sondern dem harten Wettbewerb geschuldet“, so Schumann. Er befürchtet, dass die Auflagen dazu führen werden, dass nun vermehrt Paketdienste aus dem Ausland eingesetzt werden, bei denen eine Überprüfung kaum machbar sei. „Mit der Stärkung der Lebensqualität der Fahrer wird gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Arbeitsplätze herabgesetzt“, warnt Schumann. (diwi)

Einen ausführlichen Beitrag darüber, die die Unternehmen er KEP-Branche auf die neuen Vorgaben der Fahrpersonalverordnung umgehen ist in Ausgabe VR 15 der VerkehrsRundschau erschienen. Premium- und E-Paper-Abonnenten haben die Möglichkeit , den Beitrag online als E-Paper zu lesen.

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