Berlin. Ab 1. April 2020 ändert sich für EU-Unternehmen die Zuständigkeit der italienischen Zollbehörde für die Beantragung der anteilmäßigen Erstattung von in Italien getanktem Diesel. Das geht aus einem Rundschreiben des Bundesverbands Spedition und Logistik hervor. Für deutsche Unternehmen ist demnach künftig die Ufficio delle Dogane competente in Bozen zuständig. Bislang war die Ufficio delle Dogane di Roma 1 in Rom für die Mineralölsteuer-Erstattung zuständig. Die Beantragung der anteilmäßigen Erstattung ist abhängig vom Herkunftsland des Unternehmens.
Die Änderung betrifft erstmalig den Erstattungszeitraum des ersten Quartals 2020, vom 1. Januar bis 31. März 2020. Die bisherige Antragstellung über die zentrale Erstattungsbehörde Ufficio delle Dogane di Roma 1 in Rom wird dann nicht mehr möglich sein. (ja)