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Italien lockert Vorgaben zur zeitweiligen Fahrzeugüberlassung

21.11.2017 13:13 Uhr
Italienisches Entsorgungsfahrzeug
Künftig können in Italien Fahrzeuge zeitweise anderen EU-Unternehmen überlassen werden, die ebenfalls im grenzüberschreitenden Entsorgungsverkehr tätig sind
© Foto: Picture Alliance/Pacific Press Agency/Salvatore Esposito

Bisher durften im Nationalregister eingetragene Fahrzeuge nur für das jeweilige Unternehmen eingesetzt werden. Nun ist ein Verleih unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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Rom. Die zeitweilige Fahrzeugüberlassung für im „Albo Nazionale“ registrierte Umweltfachbetriebe ist in Italien mit sofortiger Wirkung erlaubt. Das sieht ein aktueller Beschluss des italienischen Umweltministeriums vor. Somit können nun Fahrzeuge oder auch Sattelanhänger zeitweise anderen EU-Unternehmen überlassen werden, die ebenfalls im grenzüberschreitenden Entsorgungsverkehr tätig sind. Voraussetzung bleibt, dass sowohl das überlassende Unternehmen als auch das übernehmende Unternehmen im „Albo Nazionale“ registriert sind. Das „Albo Nazionale”, das vollständig „Albo Nazionale Gestori Ambientali” heißt, ist das italienische Verzeichnis der Umweltfachbetriebe.

Bislang waren die italienischen Vorgaben sehr restriktiv. Ein im Nationalregister eingetragenes Fahrzeug oder ein dort registrierter Anhänger konnten nur für das Unternehmen eingesetzt werden, für das sie eingetragen waren. Das implizierte andererseits, dass Anhänger nicht einmal vorübergehend an Drittunternehmen ausgeliehen werden konnten.

Mehrere italienische Verbände hatten in der Vergangenheit wegen dieser Rechtsvorgaben Beschwerde eingereicht, da sie die Wettbewerbsfähigkeit italienischer Unternehmen stark eingeschränkt sahen. Ein uneingeschränkter Warenverkehr und die uneingeschränkte Durchführung des freien Dienstleistungsverkehrs seien nicht gewährleistet. Tatsächlich widersprach die italienische Handhabung dem geltenden Europarecht (EU-Verordnung Nr. 1071/2006/EG und 1072/2006). (nja/sno)

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