Andrea Versteyl, Fachanwältin für Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt auf Umwelt- und Planungsrecht, berät Vorhabenträger in Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und erläutert, warum für große Infrastrukturprojekte die Akzeptanz in der Bevölkerung fehlt.
Warum leiden große Infrastrukturprojekte an einem Akzeptanzdefizit?
Das liegt insbesondere daran, dass die Bürgerbeteiligung zu einem sehr späten Zeitpunkt einsetzt. Die Bürger dürfen nicht erst dann miteinbezogen werden, wenn es um die Planfeststellung und Genehmigung eines Projektes geht, sondern wenn es um die Feststellung des Bedarfs geht. Also schon dort, wo über das „Ob“ eines Vorhabens verhandelt wird. Großprojekte leiden aber auch daran, dass sie einfach viel zu lange dauern. Wenn bei großen Projekten 20 oder 30 Jahre nichts passiert, dann kann man verstehen, warum die Bürger die Notwendigkeit solcher Projekte bezweifeln. Deswegen brauchen wir auch eine Bürgerbeteiligung, die das Verfahren bis hin zum Baubeginn begleitet.
Sie sprechen von besserer Öffentlichkeitseinbindung. Wer darf sich denn rechtlich an solchen Verfahren beteiligen?
Bei Infrastrukturprojekten, die nach dem Fachplanungsrecht zu genehmigen sind, regeln die Gesetze – anders als im Immissionsschutzrecht, wo eine „Jedermann-Beteiligung“ stattfindet – dass „die Betroffenen“ zu beteiligen sind. Betroffen ist derjenige, der Immissionen ausgesetzt ist, also zum Beispiel Luftverunreinigung oder Lärm. Dann gibt es noch die eigentumsrechtlich Betroffenen, deren Grundstücke, beispielsweise eine Trasse, in Anspruch genommen werden. Also eigentlich ein engerer Kreis. Faktisch wird aber auch in diesen Verfahren seit Jahren eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Was müsste noch geschehen, um die Akzeptanz für Großprojekte zu stärken?
Verbesserungsbedarf gibt es zum Beispiel bei den Fristen. Die Frist innerhalb derer ein Bürger – wenn er sich die komplexen Unterlagen für ein Infrastrukturprojekt angesehen hat – Stellung nehmen muss, beträgt zwei Wochen nach dem Ende der Auslegung. Das ist einfach zu kurz, denn es handelt sich um Planungen, mit denen sich der Vorhabenträger und seine Gutachter oft über viele Jahre beschäftigt haben. Da kann der Gesetzgeber etwas tun. Mit weitergesteckten Fristen kann man meiner Meinung nach sowohl für eine verbesserte Öffentlichkeitsbeteiligung als auch für eine Beschleunigung der Verfahren vieles erreichen.
Sind Sie also der Meinung, dass die verbesserte Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beschleunigung von Vorhaben kein Widerspruch sind?
Ich gehe davon aus, dass das kein Widerspruch ist, sondern dass man beides im Einklang erreichen kann. Verbesserte Öffentlichkeitsbeteiligung in einem frühen Stadium kann ein Akzeptanzdefizit verhindern und so auch zur Beschleunigung beitragen. Allerdings müssen dann auch in absehbaren Zeiträumen die weiteren Verfahrensschritte durchgeführt werden.
Interview: Britta Winkgens