Die Banken beklagen, dass in Deutschland die Zahl der Überweisungen und Lastschriften, die über das neue Sepa-Verfahren abgewickelt werden, bislang verschwindend gering ist. Woran liegt das?
In der Tat ist es so, dass noch viel zu wenig Unternehmen in Deutschland bisher auf Sepa-Zahlungsverkehr umgestellt haben. Das sehen wir mit Sorge und versuchen, Unternehmen durch zahlreiche Maßnahmen dazu zu bringen, sich auf die Vereinheitlichung des Zahlungssystems im Euro-Raum vorzubereiten.
Wie gestaltet sich die Lage aktuell?
Erst 21 der gewerblichen Überweisungen sind Sepa-konform. Bei den Lastschriften ist die Situation noch beunruhigender. Nur drei Prozent aller Lastschriften sind Sepa-Lastschriften. Bis zum 1. Februar 2014 ist also noch einiges zu tun.
Wie sieht der Notfallplan für den Fall aus, dass die Wirtschaft den Stichtag verschläft?
Es gibt keinen Plan B, der den Unternehmen Aufschub bei der Sepa-Umstellung gewährt. Die nationalen Zahlungsverfahren werden zum Stichtag abgeschafft und durch den Sepa-Zahlungsverkehr ersetzt.
Mit welchen Konsequenzen müssen Unternehmen rechnen, wenn sie ihren Zahlungsverkehr nicht rechtzeitig anpassen?
Es drohen Zahlungsausfälle, die kurzfristig zu Liquiditätsengpässen führen könnten. Wenn Unternehmen die Zahlungsdaten nicht im Sepa-Format übermitteln, können die Banken weder die Gehälter von deren Mitarbeitern rechtzeitig überweisen noch Forderungen gegenüber Kunden einziehen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen unterschätzen den technischen und organisatorischen Aufwand, der mit der Umstellung ihres Zahlungsverkehrs verbunden ist.
Was ist bis zum 1. Februar 2014 zu tun?
Unternehmen müssen sich zuerst bei der Bundesbank eine Gläubiger-Identifikationsnummer besorgen. Dies geht einfach per Mausklick. Dann müssen sie dringend ihre Buchhaltung-Software auf Sepa-Standard bringen. Das ist mit Aufwand verbunden. Kontodaten müssen zudem auf Rechnungen oder Briefbögen angepasst werden und man muss Mandatsreferenzen vergeben, damit sich jeder Vorgang zuordnen lässt. Darüber hinaus müssen die Zahlungspflichtigen im Vorfeld informiert werden, dass fällige Gelder künftig per Sepa-Lastschrift eingezogen werden. Bestehende Einzugsermächtigungen kann man weiter nutzen.
Was, wenn der Großteil der Unternehmen bis Weihnachten noch immer nicht umgestellt hat – ist es im neuen Jahr zu spät dafür?
Die Uhr tickt. Ich würde jedem dazu raten, die Umstellung lieber heute als morgen anzugehen. Denn es drohen Engpässe bei der Beratung durch IT-Experten und damit erhebliche Verzögerungen.
Das Interview führte VR-Redakteur André Gieße