Berlin. Die Große Koalition hat neue allgemeinverbindliche Mindestlöhne für die Zeitarbeitsbranche vorgeschlagen. Das Bundesarbeitsministerium veröffentlichte Ende Januar den Entwurf für eine Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung im Bundesanzeiger.
Danach sollen Zeitarbeiter im Westen mit Inkrafttreten der Verordnung mindestens 8,50 Euro pro Stunde verdienen (bisher 8,19 Euro). Ab 1. April 2015 soll dieser Stundenlohn auf 8,80 Euro steigen und ab Juni 2016 auf 9 Euro. In den neuen Bundesländern soll der Mindestlohn für Leiharbeiter künftig 7,86 Euro betragen (bisher 7,50 Euro) und dann in den entsprechenden Zeiträumen auf 8,20 Euro und 8,50 Euro steigen.
Die bisherige Verordnung des Bundesarbeitsministeriums über Mindestlöhne in der Arbeitnehmerüberlassung war im Oktober vergangenen Jahres ausgelaufen.
Zeitarbeitsfirmen, Leiharbeitnehmer sowie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben drei Wochen ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger Zeit, sich zu dem Entwurf zu äußern. Erst nach Ablauf dieser Frist kann das Ministerium durch eine Rechtsverordnung die Lohnuntergrenze für allgemeinverbindlich erklären.
Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister geht daher davon aus, dass die neue Lohnuntergrenze frühestens am 1. März 2014 in Kraft tritt. (ks)