Frankfurt am Main. Mittelständler mit mehr als zehn Mitarbeitern, die wegen der Corona-Krise in finanziellen Schwierigkeiten sind, können seit dem 15. April 2020 bei ihren Hausbanken die Schnellkredite der staatlichen Förderbank KfW beantragen. Daran erinnerte der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) am Mittwoch.
Den KfW-Schnellkredit bis maximal 800.000 Euro können Unternehmen mit Sitz in Deutschland beantragen, die seit mindestens Januar 2019 am Markt sind, im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt haben und trotz der vorübergehenden Finanzierungsschwierigkeiten strukturell gesund und langfristig wettbewerbsfähig sind.
Die KfW-Bank fördert Investitionen zum Beispiel in Betriebsmittel sowie laufende Kosten wie Miete und Gehälter. Der Bund sichert die Schnellkredite zu 100 Prozent ab. Die Hausbanken tragen also kein eigenes Risiko. Das soll sicherstellen, dass das Geld schnell da ankommt, wo es besonders dringend gebraucht wird. (ae/ag)
Die Konditionen der KfW-Schnellkredite auf einen Blick:
- den KfW-Schnellkredit gibt es für Anschaffungen und laufende Kosten
- berechtigt sind Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die seit mindestens 1. Januar 2019 am Markt sind und im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 Gewinne erzielt haben
- die Antragstellung erfolgt über die Hausbank und es gibt dort keine Risikoprüfung, weil der Bund sie zu 100 Prozent absichert
- Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können bis zu 500.000 Euro beantragen
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten können bis zu 800.000 Euro beantragen
- Der Kreditbetrag ist auf bis zu 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 begrenzt
- Tilgungen sind möglich in einem Zeitraum von bis zu 10 Jahren bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- der Zinssatz beträgt 3 Prozent
- zusätzlich zum KfW-Schnellkredit 2020 können Unternehmen auch die Zuschüsse der Soforthilfeprogramme des Bundes und jeweiligen des Landes nutzen