Düsseldorf. Ein Autohaus, das einen Audi mit Abgas-Schummel-Software verkauft hat, muss den Kaufpreis nicht erstatten. Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Dienstag entschieden (Az.: 6 O 413/15).
Es wies damit die Klage eines Autokäufers ab. Er wollte den Kauf seines Audi A 4 Diesel rückgängig machen. Der Käufer hätte dem Autohaus eine Frist zur Nachbesserung setzen müssen, begründete das Gericht die Entscheidung. Das habe das Autohaus sogar angeboten. (dpa)