Göttingen. Selbstständige Fernfahrer dürfen ihren LKW über Nacht oder an Wochenenden nicht in einem Wohngebiet abstellen, nur damit sie bei einem Auftrag schneller startbereit sind. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden (AZ.: 1 A 126/10).
Die Richter wiesen in dem jetzt veröffentlichten Urteil die Klage eines Fahrers aus Göttingen zurück, der als Subunternehmer für eine größere Firma tätig ist. Der Mann hatte angeführt, er müsse sofort starten können, wenn er Expressaufträge erhält. Die Richter dagegen entschieden, es sei dem Fahrer zuzumuten, seinen LKW über Nacht und an Wochenenden in einigen Kilometern Entfernung auf einer als Parkplatz zugelassenen Fläche abzustellen. (dpa)
walter