Seit elf Monaten ist Kiffen für Erwachsene mit vielen Vorgaben legal - zu Verkehrsunfällen mit Einfluss von Cannabis sollen wohl vom Sommer an genauere Erkenntnisse gesammelt werden können.
"Die Polizeien differenzieren bei der Aufnahme der Unfallursachen bislang nicht bundesweit nach der Art der berauschenden Mittel - mit Ausnahme von Alkohol», heißt es in einer Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine schriftliche Frage aus der Unionsfraktion. «Informationen konkret zum Cannabiskonsum werden bundesweit voraussichtlich erst ab Juli 2025 erfasst."
Noch keine Zahlen zu Cannabis-Unfällen mit Verletzten
In der amtlichen Statistik lägen daher noch keine Zahlen zu Unfällen mit Personenschaden unter Einfluss von Cannabis vor, erläuterte das Ministerium. Dessen ungeachtet würden "gesellschaftliche Auswirkungen" der Cannabis-Legalisierung wie gesetzlich vorgesehen stufenweise evaluiert. "Dabei werden auch die Auswirkungen auf den Straßenverkehr mitbetrachtet."
Der CDU-Verkehrspolitiker Florian Müller sagte der Deutschen Presse-Agentur, Minister Volker Wissing (parteilos) habe zusagt, die Auswirkungen der Cannabis-Freigabe auf den Straßenverkehr genau zu untersuchen. "Es ist rätselhaft, warum er sich ein Jahr dafür Zeit lässt", kritisierte Müller mit Blick auf das grüne Licht des Bundesrats zu Verkehrsregelungen Anfang Juli 2024.
Neue Bestimmungen für Cannabis am Steuer
Cannabis war zum 1. April 2024 teilweise legalisiert worden, begleitend wurden neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer besiegelt. Für den berauschenden Wirkstoff THC gibt es demnach seit Ende August einen gesetzlichen Grenzwert ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol.
Wer mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1.000 Euro Buße. Außerdem gibt es wie bei Alkohol in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren ein Cannabis-Verbot - die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße.