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Gefälschte Soforthilfeanträge: Cyberkriminelle greifen Daten ab

03.04.2020 15:31 Uhr
Hackerangriff
Cyberkriminelle nutzen die Corona-Krise aus, um an Daten zu kommen
© Foto: gangiskhan/stock.adobe.com

Betrüger wollen aus der Not der Unternehmen Kapital schlagen. Mit dem Versprechen auf schnelle Auszahlung und hohe Summen locken sie Unternehmen auf gefälschte Internetseiten.

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Hannover. Cyberkriminelle versuchen derzeit vermehrt, mit angeblichen Soforthilfeanträgen für corona-gebeutelte Unternehmen an sensible Daten zu kommen. Davor haben die zentrale Ansprechstelle Cybercrime für die Niedersächsische Wirtschaft (ZAC) beim Landeskriminalamt Niedersachsen sowie das Landeskriminalamt Baden-Württemberg gewarnt. Die Betrüger locken die Unternehmer auf gefälschte Internetseiten, indem sie besonders schnelle Auszahlungen und hohe Summen versprechen, die ohne Rückzahlung genehmigt werden. Dort werden sie dann aufgefordert, sensible Unternehmensdaten einzugeben. Teilweise wurden auch Unternehmen gezielt telefonisch kontaktiert und explizit auf die betrügerischen Seiten verwiesen. Die Betrüger geben sich hierbei als Angehörige der offiziellen Stelle zur Abwicklung der Soforthilfe aus.

Die ZAC Niedersachsen rät, sich für Soforthilfen immer an die offiziellen Stellen zu wenden. Informationen, welche Behörde für Sie zuständig ist, gibt es zum Beispiel hier auf der Website der IHK. Die offiziellen Stellen verschicken unaufgefordert keine Anträge. Wenn Unternehmen kontaktiert werden, sollten sie keinesfalls sensible Daten per Telefon preisgeben. Die ZAC empfiehlt, sich im Zweifelsfall Namen und Telefonnummer des Anrufenden zu notieren und versuchen, diese zurückzurufen.

Andere Masche: Phishing-Mails zum Kurzarbeitergeld

Darüber hinaus warnt die Bundesagentur für Arbeit vor gefälschten Mails im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld. Laut der Behörde erhalten derzeit Arbeitgeber bundesweit elektronische Post von der Mailadresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de. Darin werden die Unternehmer aufgefordert, Angaben zu Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Im Absender ist laut Arbeitsagentur keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben.

Die Behörde rät Unternehmern, keinesfalls auf solche Mails zu antworten, sondern sie umgehend zu löschen. Ausdrücklich weist sie darauf hin, dass sie selbst keine Mails verschickt, in denen Arbeitgeber aufgefordert werden, Kurzarbeitergeld zu beantragen.

Informationen zum Kurzarbeitergeld und wo man es beantragt, finden Sie auch hier auf VerkehrsRundschau plus.

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