Frankfurt am Main. Die Lokführergewerkschaft GDL will gegen das Gesetz zur Tarifeinheit vorgehen und dagegen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen. „Auch wenn das Gesetz jetzt unterschrieben ist, wird es noch lange nicht verfassungskonform“, sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Norbert Quitter. Das Argument der Gewerkschaft: Wenn nur noch die größere Gewerkschaft im Betrieb Tarifverträge schließen dürfe, seien die kleineren Gewerkschaften „zum kollektiven Betteln verdammt“. Dies sei mit der im Grundgesetz verankerten Koalitionsfreiheit nicht vereinbar, argumentiert die GDL. Artikel 9 Absatz 3 besagt, dass sich Arbeitnehmer und -geber zur Wahrung ihrer Interessen zusammenschließen dürfen, etwa in Gewerkschaften. Man wolle deshalb gegen das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen. Die Vorbereitungen dazu seien fast abgeschlossen.
Gesetz nicht praktikabel
Die GDL weist in ihrer Mitteilung zudem auf praktische Probleme hin, die sich aus dem Gesetz ergeben. Die große Koalition habe damit die „vorprogrammierten Rechtsstreitigkeiten“ in Kauf genommen. Problematisch erweise sich in der Praxis bereits das Prinzip der „Mehrheit im Betrieb“ weil es schwierig sei, diese jeweils festzustellen. Außerdem sei der Begriff „Betrieb“ nicht klar abgegrenzt, moniert die GDL. Bei der Deutschen Bahn wird das Gesetz zur Tarifeinheit bis 2020 nicht angewendet. Darauf haben sich die GDL und die DB in der Schlichtung verständigt. (diwi)