Paris/Berlin. Der französische Mindestlohn, der ab 1. Juli 2016 auch für Fahrer ausländischer Güterverkehrsunternehmen gilt, ist höher als ursprünglich angenommen. Das französische Verkehrsministerium hat auf seiner Internetseite eine Übersicht der aktuellen Basis-Brutto-Tariflöhne im Straßentransportgewerbe veröffentlicht, die künftig als Mindestlohn bei der Entsendung von Lkw-Fahrer aus anderen EU-Ländern nach Frankreich einzuhalten sind.
Die für den Güterverkehr aufgeführten Grundtarife bewegen sich zwischen 9,68 und 10,00 Euro pro Stunde – je nach Fahrzeuggewicht beziehungsweise Fahrerqualifikation. Sie liegen damit über dem allgemeinen französischen Mindestlohn namens SMIC (salaire minimum interprofessionnel de croissance) von 9,67 Euro pro Stunde. Ein Fahrer eines bis zu 3,5 Tonnen schweren Fahrzeugs bekommt etwa einen Cent mehr als den allgemeinen SMIC, ein hochqualifizierter Fahrer im Schwerlastverkehr sogar 33 Cent mehr. (ag)
Die Übersicht der Basisstundenlöhne im Transportgewerbe finden Sie unter folgendem Link:
http://www.developpement-durable.gouv.fr/Formalites-declaratives,47857.html