Dresden. Sachsen lockert das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen und für Lkw mit Anhängern, weil immer mehr Flüchtlinge und Asylsuchende nach Deutschland kommen. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Freistaates erteilte mit einem Schreiben am 27. August 2015 für Fahrten, „die dem zeitlich dringenden Transport von Gütern und Einrichtungsgegenständen zur Errichtung von Asylbewerberunterkünften oder der zeitlich dringenden Versorgung solcher Unterkünfte dienen“, eine Ausnahmegenehmigung gemäß Paragraf 30 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung.
Die Ausnahme ist befristet auf den Zeitraum vom 30. August 2015 bis zum 31. Dezember 2015. Sie gilt auch für Leerfahrten dieser Fahrzeuge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den oben genannten Transporten stehen. Das sächsische Staatsministerium wies in dem Schreiben allerdings darauf hin, dass Transportunternehmen von der Ausnahmegenehmigung wegen der gebotenen Rücksicht auf die Sonntags- und Feiertagsruhe, die Bevölkerung und die Umwelt nur bei unbedingt notwendigen Fahrten Gebrauch machen dürfen. Soweit möglich, sollen zudem bei der Beförderung Unterlagen zum Beförderungszweck (zum Beispiel der Auftrag der Kommune) mitgeführt werden. (ag)