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FDP will Straßenbau beschleunigen

09.09.2020 14:52 Uhr
FDP will Straßenbau beschleunigen
Mithilfe von Maßnahmegesetzen sollen große Straßenbau-Projekte nach Wunsch der FDP schneller vorangetrieben werden (Symbolbild)
© Foto: Daniel Reinhardt/dpa/picture-alliance

Die Freien Demokraten fordern, das Instrument des Maßnahmegesetzes auch für ausgewählte Bundesfernstraßen-Projekte anzuwenden, um so deren Umsetzung zu beschleunigen.

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Berlin. Die FDP will auch für Autobahnen und Bundesstraßen ermöglichen, dass der Bundestag per Maßnahmegesetz Baurecht schafft. „Wir sehen mit großer Sorge, dass Verkehrsprojekte zu Mehrgenerationenprojekten werden“, sagte Fraktionsvize Frank Sitta am Mittwoch in Berlin vor Journalisten. Bisher hat die Koalition Maßnahmegesetze nur für Schienen- und Wasserstraßenprojekte ermöglicht.

Laut dem am Mittwoch in Berlin vorgestellten Entwurf für ein Bundesfernstraßen-Baubeschleunigungsgesetz, den der frühere hessische Landesverkehrsminister Dieter Posch (FDP) erarbeitet hat, sollen dafür vier Arten von Vorhaben in Frage kommen:

  • Vordringliche Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan, die seit mehr als zehn Jahren im Planfeststellungsverfahren feststecken
  • Brücken-Ersatzneubauten mit Ausbau, zum Beispiel Anbau eines weiteren Fahrstreifens
  • Engpass-Ausbauvorhaben, die dem Klimaschutz nützen, weil weniger Stau entsteht
  • Europäische TEN-Verkehrsprojekte und nicht abgeschlossene Verkehrsprojekte Deutsche Einheit – als Beispiel nannte Posch die A 44 von Kassel Richtung Eisenach

Fühzeitige Bürgerbeteiligung verpflichtend 

Um darüber hinaus die Akzeptanz zu steigern, will die FDP die bisher nicht klar geregelte und de jure freiwillige frühzeitige Bürgerbeteiligung zu einem verpflichtenden Verfahrensschritt machen, an dem sich jeder Bürger beteiligen kann. Bisher ist es dem Vorhabenträger überlassen, wie er die frühzeitige Bürgerbeteiligung ausgestaltet. „Uns geht es nicht darum, Mitwirkungsmöglichkeiten einzuschränken“, betonte Sitta.

Mit den Erkenntnissen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung soll das Bundesverkehrsministerium Planunterlagen erarbeiten und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegen. Der Bundestag könne dann dieser Planung nach einem zweiten Anhörungsverfahren zustimmen oder sie modifizieren, wobei ihm auch das Recht zugebilligt wird, von einzelnen Vorschriften abzuweichen, an die Verwaltungsbehörden normalerweise gebunden sind.

Zum Beispiel kann er darauf verzichten, weitere Alternativen oder Trassenvarianten zu prüfen. Anders als im Modell der Koalition soll er aber auch formaler Vorhabenträger sein. Damit ist das Parlament für die Finanzierung einschließlich eventueller Nachschüsse verantwortlich, falls die Kosten später steigen. (roe)

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