Bonn. Seit dem 4. November ist in der Ukraine der Transport von Fahrzeugen mit teilbaren Ladungen verboten, wenn deren Gewicht die zulässigen Maße und Gewichte überschreitet, so der Speditionsverband DSLV. Es können jedoch kostenpflichtige Ausnahmegenehmigungen bei Überschreitungen bei unteilbarer Ladung beantragt werden.
Darüber hinaus seien auf örtlichen öffentlichen Straßen Transporte verboten, wenn die Achslast über 7 oder das Gesamtgewicht über 24 Tonnen liege. (ak)