Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ende 2024 näher beleuchtet, wer unter die Ausnahmen der Arbeitszeiterfassung fällt und ob solche Regelungen eines Mitgliedsstaates diskriminierend sein können. Konkret ging es um ein spanisches Gesetz, das Ausnahmen bei der Erfassungspflicht für Hausangestellte vorsah.
Damit konkretisiert er seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2019 noch einmal, wie Rechtsanwalt Axel Salzmann im Rechtsblog der VerkehrsRundschau erläutert. Damals legte der Gerichtshof fest, dass und wie Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Angestellten erfassen sollen. Dass die Pflicht damit auch für Deutsche Unternehmen gilt – unabhängig davon, ob der Gesetzgeber schon eine konkrete Ausgestaltung der Systeme per Gesetz festgelegt hat – stellte das Bundesarbeitsgericht 2022 in einem Grundsatzurteil klar. Eine entsprechende Reform hat die deutsche Regierung immer noch nicht abgeschlossen.
Grundsätzlich ist es nach der Arbeitszeit-Richtlinie der EU möglich, Ausnahmen vorzusehen. Sie nennt zum Beispiel Führungskräfte. In seinem jetzigen Urteil bestätigt der EuGH dies auch: Mitgliedsstaaten können nationale Regelungen einführen, die die Vorgaben konkreter ausgestalten und weitere Ausnahmen benennen. Aber bei möglichen Ausnahmen gelte: Diese dürften Sinn und Zweck der Arbeitszeitrichtlinie nicht untergraben.
Hausangestellte fallen allerdings nicht unter die Ausnahmeregelungen, so das Urteil der Richter. Denn diese könnten nicht objektiv und zuverlässig feststellen, wie viele Arbeitsstunden sie tatsächlich geleistet haben. Damit sind ihre Rechte auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten und eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit nicht gewahrt.
Da es sich bei Hausangestellten um eine Gruppe von Arbeitnehmern mit eindeutig überwiegendem Frauenanteil handele, sei zudem nicht ausgeschlossen, dass es sich im vorliegenden Fall um eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts handele, so der Richterspruch. Es sei denn, diese Situation ist objektiv gerechtfertigt. Der EuGH verwies dies zur Prüfung zurück an das spanische Gericht.
Welche Auswirkungen das Urteil auf deutsche Unternehmen hat und was Logistiker in Bezug auf Teilzeitkräfte zu bedenken haben, erfahren Abonnenten im Rechtsblog der VerkehrsRundschau, den sie im Profiportal VRplus frei lesen können.