-- Anzeige --

EuGH-Urteil zur Arbeitszeit: Ausnahmen nur unter bestimmten Bedingungen

27.02.2025 10:42 Uhr | Lesezeit: 1 min
Ein Mitarbeiter zieht seine Karte durch ein System zur Arbeitszeiterfassung. Detailaufnahme mit der Hand, die die Karte durch eine Schlitz neben einer Uhr mit Digitalanzeige zieht
Unternehmen müssen ihren Angestellten ein System bieten, mit der sie ihre Arbeitszeit erfassen können. Die EU-Mitgliedsstaaten können laut Arbeitszeitrichtlinie aber auch bestimmte Ausnahmen festlegen (Symbolbild)
© Foto: Olivier Le Moal/stock.adobe.com

Der Europäische Gerichtshof hat sich mit Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung beschäftigt und behandelte einen weiteren möglichen Aspekt. Rechtsanwalt Axel Salzmann erläutert im VerkehrsRundschau-Rechtsblog die Hintergründe.

-- Anzeige --

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ende 2024 näher beleuchtet, wer unter die Ausnahmen der Arbeitszeiterfassung fällt und ob solche Regelungen eines Mitgliedsstaates diskriminierend sein können. Konkret ging es um ein spanisches Gesetz, das Ausnahmen bei der Erfassungspflicht für Hausangestellte vorsah.

Damit konkretisiert er seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2019 noch einmal, wie Rechtsanwalt Axel Salzmann im Rechtsblog der VerkehrsRundschau erläutert. Damals legte der Gerichtshof fest, dass und wie Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Angestellten erfassen sollen. Dass die Pflicht damit auch für Deutsche Unternehmen gilt – unabhängig davon, ob der Gesetzgeber schon eine konkrete Ausgestaltung der Systeme per Gesetz festgelegt hat – stellte das Bundesarbeitsgericht 2022 in einem Grundsatzurteil klar. Eine entsprechende Reform hat die deutsche Regierung immer noch nicht abgeschlossen.

Grundsätzlich ist es nach der Arbeitszeit-Richtlinie der EU möglich, Ausnahmen vorzusehen. Sie nennt zum Beispiel Führungskräfte. In seinem jetzigen Urteil bestätigt der EuGH dies auch: Mitgliedsstaaten können nationale Regelungen einführen, die die Vorgaben konkreter ausgestalten und weitere Ausnahmen benennen. Aber bei möglichen Ausnahmen gelte: Diese dürften Sinn und Zweck der Arbeitszeitrichtlinie nicht untergraben.

Hausangestellte fallen allerdings nicht unter die Ausnahmeregelungen, so das Urteil der Richter. Denn diese könnten nicht objektiv und zuverlässig feststellen, wie viele Arbeitsstunden sie tatsächlich geleistet haben. Damit sind ihre Rechte auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten und eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit nicht gewahrt.

Da es sich bei Hausangestellten um eine Gruppe von Arbeitnehmern mit eindeutig überwiegendem Frauenanteil handele, sei zudem nicht ausgeschlossen, dass es sich im vorliegenden Fall um eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts handele, so der Richterspruch. Es sei denn, diese Situation ist objektiv gerechtfertigt. Der EuGH verwies dies zur Prüfung zurück an das spanische Gericht.

Welche Auswirkungen das Urteil auf deutsche Unternehmen hat und was Logistiker in Bezug auf Teilzeitkräfte zu bedenken haben, erfahren Abonnenten im Rechtsblog der VerkehrsRundschau, den sie im Profiportal VRplus frei lesen können.

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Arbeitsrecht

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.