Luxemburg. Nach Ansicht eines Gutachters des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) braucht es eine „objektive Erklärung“, wenn Leiharbeiter mehrmals in Folge an das gleiche Unternehmen vermittelt werden. Das soll einen missbräuchlichen Einsatz von Leiharbeit verhindern. Dabei sei zum Beispiel zu berücksichtigen, welche Art von Arbeit jemand erledigt und ob zum Beispiel ein Arbeitsplatz dauerhaft vorhanden ist.
Hintergrund des Gutachtens ist ein Streit um einen Arbeitnehmer, der insgesamt fünf Jahre als Leiharbeiter in der Motorenfertigung von Daimler tätig war, und der nun ein festes Arbeitsverhältnis einklagt.
Der Gutachter des EuGH empfiehlt weiter, dass das zuständige Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg prüfen solle, ob die Überlassungspraxis zu einer längeren Beschäftigungsdauer geführt habe als das, was vernünftigerweise als «vorübergehend» betrachtet werden könne.
Gleichzeitig betont das Gutachten jedoch, dass ein Leiharbeitnehmer keinen Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem ausleihenden Unternehmen habe - selbst dann, wenn falls ein missbräuchlicher Einsatz von Leiharbeit festgestellt werde.
Die Richter am EuGH sind nicht an die Gutachten gebunden, folgen ihnen aber häufig. Mit einem Urteil ist in den kommenden Monaten zu rechnen. (ste/dpa)