Brüssel. Die EU-Länder dürfen künftig für bestimmte Dienstleistungen und umweltfreundliche Produkte niedrigere Mehrwertsteuersätze anwenden. Die Finanz- und Wirtschaftsminister der EU einigten sich bei einem Treffen am Dienstag einstimmig auf flexiblere Vorgaben für die Mehrwertsteuer. Laut einer Mitteilung können etwa digitale Dienstleistungen wie ein Internetzugang oder Waren, die zum Klimaschutz beitragen - zum Beispiel Solaranlagen oder Fahrräder - niedriger besteuert werden. Auch Güter zum Schutz der Gesundheit wie Gesichtsmasken fallen unter die neuen Regeln.
EU-Länder nutzen bereits niedrigere Mehrwertsteuersätze als den Standardsatz für eine Reihe von Produkten. Diese Liste wurde nun überarbeitet. Güter wie Medikamente oder Lebensmittel, die Grundbedürfnisse abdecken, können künftig ganz von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden. Ziel sei vor allem, den Gesundheitssektor, die Digitalisierung und den Wandel zu einer umweltfreundlicheren Wirtschaft voranzubringen, hieß es in der Pressemitteilung.
Bestehende Mehrwertsteuerausnahmen für Waren, die den EU-Klimazielen schaden, müssen bis 2030 ausgesetzt werden.
Die jetzigen Mehrwertsteuerregeln der EU sind fast 30 Jahre alt und bedurften schon länger einer Überarbeitung. Die neuen Regeln werden nun formell dem Europaparlament vorgelegt, bevor sie voraussichtlich Ende März 2022 offiziell in Kraft treten. (ste/dpa)