Düren. Die Moeller - Internationale Spedition + Logistik hat den Brexit bedingten Mehraufwand bei Spedition und Kunden für die Zoll- und Versanddokumentation nach eigenen Angaben in kurzer Zeit in den Griff bekommen. Das Unternehmen habe in Großbritannien einen zuverlässigen Zollagenten beauftragt, der die Abwicklung „zeitnah und ordentlich durchführt“, teilte Ingo Malsbenden mit, Geschäftsführer des Speditions- und Logistikunternehmens mit Sitz in Düren.
Neue Regeln gelten seit Anfang 2021
Nach dem Austritt aus der EU zum 31. Januar 2020 wurde Großbritannien ein Drittland. Galten nach dem Brexit zunächst die Erleichterungen des Freihandels und der EU-Zollunion im UK-Verkehr noch bis Jahresende weiter, trat Anfang 2021 das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit der EU mit dem Vereinigten Königreich in Kraft. Da das Abkommen erst Weihnachten 2020 unterzeichnet wurde, hatten Unternehmen wie Moeller und deren Kunden nur eine Woche Zeit, die vorerst noch vereinfachten Zoll- und Dokumentationsregeln einzuführen.
Über die zollrechtlichen Neuerungen informierte Moeller die Kunden fortlaufend in Rundschreiben und eignete sich notwendiges Wissen in Schulungen an. Erste Priorität hatte die regelkonforme Zollabwicklung. „Eine falsche Zolltarifnummer oder unvollständige Unterlagen können verheerende Auswirkungen haben“, sagte Malsbenden. „Im schlimmsten Fall kommt es zu langen Standzeiten oder Ein- und Ausfuhr werden komplett verweigert.“
Viele Verlader waren überfordert
Mehrere Warenversender seien mit den neuen Regelungen überfordert gewesen. So hatten etwa manche hatten noch keine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number), mit der sie sich als Wirtschaftsbeteiligte bei der Zollanmeldung identifizieren müssen. „Versender, die sich unsicher sind, sollten einen Spediteur beauftragen, der genügend Zollexpertise mitbringt“, empfiehlt Malsbenden. Von der Anmeldung beim Zoll bis zur Zusammenstellung und Kontrolle der Dokumente könnten zollerfahrene Spediteure alles übernehmen.
Zum Service eines zollkundigen Spediteurs solle auch gehören, für Importkunden beim Zoll ein sogenanntes Aufschubkonto mit ausreichend Deckung einzurichten, so Malsbenden. Der Importeur habe dadurch den Vorteil, dass Zölle und Einfuhrumsatzsteuer nicht direkt bei der Einfuhr fällig werden, sondern vom Spediteur vorfinanziert und dann weiterbelastet werden. Das beschleunige die Verzollung, weil Bonitätsprüfungen, vor allem im Fall von hochwertigen Importsendungen, wegfallen.
Noch mehr Bürokratie droht im kommenden Jahr
Malsbenden befürchtet, dass der bürokratische Aufwand noch zunehmen wird. Zu Beginn des kommenden Jahres sollen Vereinfachungen im Zollverfahren wegfallen. Da Großbritannien dann zolltechnisch ein Drittland ist, müssen alle Sendungen mit einem Zollpapier (in diesem Fall T1-Dokument) abgefertigt und gleich bei der Einfuhr in Großbritannien verzollt werden. Derzeit gilt noch eine Sechsmonatsfrist, das heißt, die Sendungen können auch noch nach der Direkteinfuhr verzollt werden. Zudem wird eine vollständige Zollkontrolle und die Anmeldung beim Goods Vehicle Movement Service (GVMS) obligatorisch. (sn)