Berlin. In einem Schreiben an das Bundesverkehrs (BMVI) hat die EU-Kommission ihre Haltung bestätigt, dass für gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungsmaßnahmen keine staatlichen Beihilfen gewährt werden dürfen. Das teilte der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) jetzt mit. Laut dem Schreiben aus Brüssel könnten Weiterbildungsmaßnahmen gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz sowie ADR-Fahrerschulungen im Rahmen der Zuwendungsverfahren des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) ab 2015 nicht mehr gefördert werden. Ob diese Maßnahmen ebenso wie alle weiteren Lehrgänge, Seminare und Schulungen rund um den Führerschein aus dem Katalog der förderfähigen Maßnahmen gestrichen werden, steht noch nicht fest. Das BMVI muss entscheiden, welche Konsequenzen es aus dem Schreiben der EU-Kommission zieht.
Grund für die Rüge aus Brüssel ist eine Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), die in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Diese Verordnung der Europäischen Union regelt die unterschiedlichen Beihilfen in den Mitgliedstaaten im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht in Europa und ist zum 1. Juli 2014 überarbeitet worden. Sie besagt seitdem, dass für Ausbildungsmaßnahmen von Unternehmen zur Einhaltung verbindlicher Ausbildungsnormen keine Beihilfen gewährt werden dürfen (Artikel 31). Zu gut Deutsch: Für Maßnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, bekommen Unternehmen, die Güterkraftverkehr oder Werkverkehr mit schweren LKW durchführen, kein Geld. (ag)