Die EU-Kommission möchte für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Steuervorschriften und den Zugang zu Finanzmitteln vereinfachen sowie Zahlungsverzögerungen bekämpfen. Sie hat dafür ein Paket an Maßnahmen geschnürt. In diesem sind unter anderem Vorschläge für eine Verordnung über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und für eine Richtlinie zur Steuervereinfachung enthalten.
Zahlungsverzögerungen beeinträchtigen den Cashflow der Unternehmen und schwächen die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit von Lieferketten, wie die Kommission weiter mitteilt. Unter anderem plant die Kommission neue Durchsetzungs- und Abhilfemaßnahmen einzuführen, um Unternehmen vor säumigen Zahlern zu schützen.
Außerdem soll ein hauptsitzbasiertes Steuersystem eingeführt werden, das grenzüberschreitend tätigen KMU erlaubt, nur noch den Anforderungen des Steuersystems am Hauptsitz gerecht werden zu müssen. Der Deutsche Steuerberaterverband hat sich die 19 Maßnahmen einmal angeschaut und aufgelistet.
So soll bis Ende 2023 ein technisches System live gehen, dass Verwaltungsverfahren und Berichtspflichten vereinfachen und eine einmalige Erfassung ermöglichen soll. Im Oktober sollen erst einmal Vorschläge zur Rationalisierung der Berichtspflichten kommen, um diese um 25 Prozent zu verringern.
Ebenfalls im Paket: Eine einfache und standardisierte Verfahrensweise soll die Unternehmen bei der Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen unterstützen. Durch eine weitere Maßnahme sollen Banken ermutigt werden, grüne Finanzierung von KMU in ihre Geschäftsmodelle aufzunehmen. Bis zum vierten Quartal soll eine Initiative zur Verbesserung der Anerkennung von Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen vorliegen.
Auch verschiedene Förderprogramme sollen auf- oder ausgebaut werden: Reallabore sollen Innovationen voranbringen, Schulungen gefördert, nationale InvestEU-Komponenten ausgebaut werden.