Luxemburg. Die EU-Kommission hat laut einem Urteil des EU-Gerichts bei der Einführung neuer Abgastests die Grenzwerte der Euro-6-Norm bei neuen leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen zu Unrecht gelockert. Dies entschieden die Luxemburger Richter am Donnerstag zu einer Klage der Städte Paris, Brüssel und Madrid. Eine entsprechende Verordnung wurde für nichtig erklärt.
Die Kommission war laut dem Gericht der Europäischen Union nicht befugt, die Euro-6-Emissionsgrenzwerte für die neuen Abgastests im praktischen Fahrbetrieb abzuändern. Paris, Brüssel und Madrid können daher die von Brüssel für die RDE-Prüfungen festgelegten Grenzwerte für Stickoxide anfechten, weil sie die Fahrzeugtypen, die diese bestehen, nicht in eine auf Schadstoffemissionen gestützte Verkehrsbeschränkungsmaßnahme einbeziehen dürften.
Mindestens 14 Monate ändert sich zunächst jedoch nichts, damit die Rechtssicherheit gewahrt bleibt. So wolle man etwa sicherstellen, dass es weiterhin gültige Grenzwerte gibt. (dpa/ag)