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EU-Gericht moniert Lockerung neuer Grenzwerte bei Euro-6-Abgastests

13.12.2018 15:02 Uhr
Abgase
In dem Rechtsstreit ging es um neue EU-Grenzwerte für Abgastests bei leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen der Euro-6-Norm
© Foto: fotohansel/Fotolia

Die Luxemburger Richter geben den Klagen der Städte Paris, Brüssel und Madrid statt und erklären die Verordnung der Kommission, in der für die Prüfungen neuer leichter Pkw und Lkw zu hohe Emissionsgrenzwerte für Stickoxide festgelegt werden, teilweise für nichtig.

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Luxemburg. Die EU-Kommission hat laut einem Urteil des EU-Gerichts bei der Einführung neuer Abgastests die Grenzwerte der Euro-6-Norm bei neuen leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen zu Unrecht gelockert. Dies entschieden die Luxemburger Richter am Donnerstag zu einer Klage der Städte Paris, Brüssel und Madrid. Eine entsprechende Verordnung wurde für nichtig erklärt.

Die Kommission war laut dem Gericht der Europäischen Union nicht befugt, die Euro-6-Emissionsgrenzwerte für die neuen Abgastests im praktischen Fahrbetrieb abzuändern. Paris, Brüssel und Madrid können daher die von Brüssel für die RDE-Prüfungen festgelegten Grenzwerte für Stickoxide anfechten, weil sie die Fahrzeugtypen, die diese bestehen, nicht in eine auf Schadstoffemissionen gestützte Verkehrsbeschränkungsmaßnahme einbeziehen dürften.

Mindestens 14 Monate ändert sich zunächst jedoch nichts, damit die Rechtssicherheit gewahrt bleibt. So wolle man etwa sicherstellen, dass es weiterhin gültige Grenzwerte gibt. (dpa/ag)

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