Luxemburg/Bonn. Die Deutsche Post darf rund 377 Millionen Euro für Pensionslasten ihrer Beamten behalten und muss sie nicht an die Bundesregierung zurückgeben. Dies hat das EU-Gericht in Luxemburg am Donnerstag nach einer Klage des Bundes entschieden.
Die Zahlungen für den Zeitraum ab 2003 waren 2012 von der EU-Kommission als unerlaubte Beihilfe eingestuft worden. Dagegen hatten sowohl die Bundesrepublik als auch die Post geklagt. Ein Sprecher des Bonner Konzerns begrüßte die Entscheidung. Die Brüsseler Behörde kann allerdings innerhalb von zwei Monaten noch vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.
Konkret ging es um die Berücksichtigung der Pensionsbeiträge für die aktiven Beamten bei einer Kostenaufstellung der Post, die zur Festsetzung des Briefportos herangezogen wird. Die Höhe des Portos wird amtlich von der Bundesnetzagentur genehmigt - dabei sind unter anderem die Pensionskosten ein Faktor in der Rechnung.
Aus Sicht der Kommission war dieser Posten zu hoch. Die EU-Kommission habe aber nicht nachgewiesen, dass der Deutschen Post ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten entstanden sei, urteilten die Luxemburger Richter nun. Die Einstufung der Gelder als unerlaubte Beihilfen durch die Brüsseler Behörde sei damit nicht rechtens.
Die Post hatte die Summe 2012 vorsorglich auf ein Treuhänderkonto gelegt. Nun werde das Unternehmen das Geld wieder verwenden, sagte der Sprecher. Aktuell arbeiten bei der Post noch knapp 36 000 Beamte.
Beihilfen des Staates an die Deutsche Post sind seit Jahren immer wieder Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen mit Brüssel. 2002 etwa hatte die EU-Kommission rund 572 Millionen Euro Beihilfen an die Post für unzulässig erklärt. Diese Entscheidung wurde später vom EuGH gekippt. (dpa)