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Einfuhr: Änderung bei Anmeldung von Küchenartikeln

24.08.2012 16:46 Uhr

Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikel mit Ursprung oder Herkunft aus China oder Hongkong sind nicht mehr wie bisher mit dem EDK-Dokument anzumelden.

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Hamburg/Bonn. Das Veterinär- und Einfuhramt hat auf seiner Homepage darauf hingewiesen, dass ab dem 1. Oktober 2012 die Anmeldung von Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikel mit Ursprung oder Herkunft aus China oder Hongkong gemäß der Verordnung VO(EG) 284/2011 nicht mehr wie bisher mit dem EDK-Dokument, sondern mit dem Gemeinsame Dokument für die Einfuhr (GDE) erfolgen soll. Darauf weist der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) in einem aktuellen Rundschreiben hin.

Für die elektronische Anmeldung könne das Coper-Händlermodul formlos und kostenfrei beantragt werden unter: http://www.hamburg.de/lebensmittel-nicht-tierischer-herkunft/2705914/coper-haendlermodul.html.

Im Anschluss an die elektronische Anmeldung muss der Ausdruck der 1. Seite des Gemeinsamen Dokumentes für die Einfuhr (GDE) unterschrieben werden. Zusätzlich zu dem GDE ist laut DSLV die Vorlage der Erklärung des Einführers gemäß Anhang der VO(EG) 284/2011 im Original erforderlich. Des Weiteren notwendig sei ein Analysezertifikat eines akkreditierten Labors, die Handelsdokumente (Packliste/Rechnung) und das Transportpapier (Bill of lading / Airway bill).Das unterschriebene GDE sowie die Erklärung des Einführers ist gemeinsam mit den aufgeführten Dokumenten beim Veterinär- und Einfuhramt Hamburg einzureichen. Weitere Fragen beantwortet das Veterinär- und Einfuhramt unter GKS-KB5-EDK@bgv.hamburg.de. (ak) 

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