Berlin. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) hat zwei Referentenentwürfe für ein neues Außenwirtschaftsrecht vorgelegt. Ziel der Reform ist es nach Auskunft des BMWI, das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zu vereinfachen und das Außenhandelsrecht zu entschlacken. „Deutsche Sondervorschriften, die deutsche Exporteure gegenüber ihren europäischen Konkurrenten benachteiligen, werden aufgehoben“, heißt dazu in einer Pressemitteilung.
Mehr als fünfzig Jahre nach dem Inkrafttreten und nach zahlreichen Änderungen gleichen das AWG und die AWV einem Flickenteppich. Im Interesse der Unternehmen in Deutschland müssten die Regelungen gestrafft und lesbar gemacht werden, betont das BMWI. Das sei gerade für kleine und mittelständische Unternehmen wichtig, die nicht über Rechtsabteilungen verfügen. Inhaltlich sollen bestimmte deutsche Sondervorschriften abgeschafft werden. Aufgehoben würden unter anderem Bestimmungen, die sich auf die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern beziehen. Als Beispiel für Dual-Use-Güter nennt die Behörde zivile Produkte wie Werkzeugmaschinen.
„Durch den Erlass der EG-Dual-Use-Verordnung, die die Exportkontrolle für Dual-Use-Güter EU-einheitlich und umfassend regelt, haben die deutschen Bestimmungen ihre Bedeutung verloren und stellen darüber hinaus gegenüber den europäischen Konkurrenten einen Wettbewerbsnachteil dar, der nun in Umsetzung des Koalitionsvertrags beseitigt wird“, argumentiert das BMWI. Die einschlägigen Bestimmungen, insbesondere die seit dem Jahr 2000 geltenden politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern blieben dagegen unverändert in Kraft.
Straf- und Bußgeldbestimmungen werden überarbeitet
Weitere Änderungen sind bei den Straf- und Bußgeldbestimmungen vorgesehen. Die bisherigen Strafbestimmungen verwenden unbestimmte Rechtsbegriffe, die verschiedene Gerichten als unklar bemängeln. In dem Entwurf verzichtet das BMWI deshalb weitgehend auf derartige Begriffe. Zudem ist eine Fokussierung des Sanktionensystems vorgesehen: Bestimmte vorsätzliche Verstöße gegen zentrale Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts werden demnach künftig nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat verfolgt. So wird die vorsätzliche ungenehmigte Ausfuhr von Dual-Use-Gütern in jedem Fall als Straftat verfolgt, was bisher nur unter bestimmten weiteren Voraussetzungen möglich war.
Der Referentenentwurf soll nach der Anhörung der Verbände demnächst vom Kabinett als Regierungsentwurf verabschiedet werden und den parlamentarischen Gremien zugeleitet werden. (ag)