Deutschland droht EU-Klage wegen fehlender Verkehrsinfrastruktur-Maßnahme
Deutschland hat eine EU-Richtlinie bislang nicht umgesetzt, um Projekte zur Verkehrsinfrastruktur schneller zu verwirklichen. Auch anderen Ländern drohen EU-Klagen.
Die EU-Kommission droht Deutschland mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Grund dafür ist, dass die Bundesregierung die EU-Richtlinie zur „Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V)“ bislang noch nicht umgesetzt hat. Diese EU-Vorgabe sieht vor, die Genehmigungen für Verkehrsinfrastruktur-Projekte des TEN-V zu vereinfachen und zu beschleunigen. Im Sommer 2021 war diese Maßnahme von den Mitgliedsländern und dem Europaparlament beschlossen worden.
Für die Umsetzung hatten die EU-Mitgliedsländer zwei Jahre Zeit. Deutschland hätte demnach bis August 2023 eine Stelle für jedes TEN-V-Projekt benennen müssen, an der Anträge eingereicht und in einem beschleunigten Verfahren von höchstens vier Jahren bearbeitet werden können. Aber: „Deutschland hat der Kommission nicht mitgeteilt, welche Maßnahmen es zur Umsetzung der…