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Deliveroo siegt vor Gerichten in Frankreich

08.12.2017 11:10 Uhr
Deliveroo
Deliveroo-Fahrradboten sind selbstständige Arbeitnehmer
© Foto: Nick Ansell/empics/dpa/picture-alliance

Fahrradboten, die für den Lieferdienst Deliveroo tätig sind, sind selbstständig und nicht mit Festangestellten gleichzustellen. Das urteilte ein Gericht in Paris.

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Paris. Die KEP-Fahrradboten, die für die britische Start-up Deliveroo arbeiten, haben den Status selbständiger Arbeiter und können mit vertraglich Beschäftigten nicht gleichgestellt werden. Das entschied jetzt ein Gericht in Paris. Zuvor hatten Londoner Arbeitsrichter zwei Pkw-Fahrern der Firma Uber bestätigt, dass sie wie normale Beschäftigte zu behandeln seien und daher Anspruch auf ein Mindestgehalt sowie bezahlten Urlaub hätten. Dies wurde nun revidiert.

In beiden Fällen hatte die Gewerkschaft selbständiger Arbeiter, Independent Workers Union of Great Britain (IWGB), geklagt. In Paris befanden die Richter nun, die Fahrradboten von Deliveroo hätten schon deshalb kein Recht auf Anerkennung als per Arbeitsvertrag Beschäftigte, weil sie nicht gezwungen seien, ihre Dienste nur einer einzigen Internet-Vermittlerplattform anzubieten und sich an diese vertraglich zu binden, sondern für mehrere zugleich tätig werden könnten. Auch gebe es keine präzise Arbeitszeitvorgabe wie etwa einen Achtstundentag als Verpflichtung.

Deliveroo-Boten sind laut Gericht selbstständig

Deliveroo arbeitet in Frankreich seit seiner Gründung vor zwei Jahren inzwischen mit 7500 Fahrradboten im ganzen Land. Sie werden pro Einzelauftrag vergütet und nicht pro Stunde. Dem Wunsch der jetzt auch juristisch einwandfrei als selbständig deklarierten Boten nach einem normalen Beschäftigungsverhältnis, einem Mindestlohn, bezahltem Urlaub und einer Krankenversicherung ist das Unternehmen in Frankreich kürzlich mit einer kostenlosen Unfallversicherung entgegengekommen. (jb)

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