Köln. Das Antragsformular für die Beantragung von Zuwendungen im Rahmen des Förderprogramms De-Minimis soll heute im Laufe des Tage noch auf der Website des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) online gestellt werden. Das bestätigte ein Sprecher des BAG gegenüber der VerkehrsRundschau am Vormittag.
Wie das BAG weiter mitteilt, verzichtet das Bundesverkehrsministerium auf eine Änderung des Unternehmensbegriffs, der im Gewerbe für Verwirrung gesorgt hatte. Das Ministerium will stattdessen das Thema im Rahmen der Diskussion der neuen Förderrichtlinie 2015 auf Grundlage des neuen EU-rechtlichen Rahmens nochmals aufgreifen.
Aus einem Schreiben des Ministeriums an mehrere Verbände geht außerdem hervor, dass auch Anträge gültig sind, die von Antragstellern auf Grundlage der bis zum 19.09.2013 veröffentlichten Antragsformulare gestellt werden.
Umstrittener Passus wird wieder gestrichen
Nach Protesten aus der Transportbranche wurde das Antragsformular am Freitag aus dem Netz genommen, weil ein Passus einen Teil der Unternehmen von der Förderung ausgeschlossen hätte. Demnach wären nur solche Unternehmen förderungswürdig gewesen, die rechtlich selbstständig sind und keine wirtschaftliche Einheit mit anderen Unternehmen bilden. Durch diesen Passus, so die Kritik des Speditionsgewerbes, würden zahlreiche Unternehmen aus der Förderung fallen, beispielsweise, wenn in einem Unternehmen eine Holding über mehrere Tochterunternehmen verfügt, die in unterschiedlichen Logistikbereichen tätig sind. Es könnte dann für das Gesamtkonstrukt nur noch ein Antrag gestellt werden, nicht aber für jedes Tochterunternehmen, selbst wenn diese rechtlich selbstständig sind. Hintergrund für die Klausel in den Antragsformularen, die aus Sicht der Verbände „völlig überraschend“ in den Formularen aufgetaucht war, sind mehrere Gerichtsurteile u.a. des europäischen Gerichtshofes (EuGH). Nach EU-Recht muss ausgeschlossen werden, dass es zu einer Beihilfekumulierung in Unternehmen kommt.
Aus- und Weiterbildung geht ebenfalls online
Ebenfalls im Laufe des heutigen Tages, sollen die Anträge für die Förderprogramme Aus- und Weiterbildung ins Netz gestellt werden. Die entsprechende geänderte Richtlinie wurde am Montag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Verärgerung im Transportgewerbe ist groß
Die Verärgerung im Transportgewerbe ist indes groß, weil den Unternehmen die Zeit bis zum Stichtag 1. Oktober davonlaufe. Das bestätigte der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) gegenüber der VerkehrsRundschau. Man überlege derzeit, wie man sich als Verband zu der Situation positioniere und welche Schritte man ergreifen könne. So müsse die Frage gestellt werden, ob es noch im Rahmen der Verhältnismäßigkeit sei, wenn Antragsformulare erst vier Tage vor Stichtag den Unternehmen zur Verfügung gestellt würden. (diwi)