Berlin. Nach mehrjähriger Vorbereitungszeit und vielen Verhandlungen, Änderungen und Ergänzungen hat der Bundesrat vor wenigen Tagen dem Entwurf der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zugestimmt. Sie konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben der Paragraphen 62 und 63 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Im Wesentlichen, so die Erläuterung des Entwurfs, werden dabei bereits nach Landesrecht bestehende Verpflichtungen von Anlagenbetreibern zum Schutz der Gewässer im Zusammenhang mit Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vereinheitlicht.
Der Verordnungsentwurf enthält überwiegend stoff-und anlagenbezogene Regelungen, von denen durch Landesrecht nicht abgewichen werden darf (Artikel 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 GG). Insbesondere für die Planung, die Errichtung und den Betrieb von Anlagen gelten damit zukünftig bundesweit einheitliche Sicherheitsstandards, die die bisher bestehenden Wettbewerbsverzerrungen aufheben sollen. Der Entwurf wird nun der Bundesregierung mit der Bitte um sofortige Verkündung zugeleitet.
Verkehrsverbände loben Entscheidung
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen VDV und der Bundesverband öffentlicher Binnenhäfen BÖB begrüßen die Entscheidung des Bundesrats. Die Neufassung der AwSV stellt nach Ansicht der Verbände erstmals eindeutig klar, dass es sich bei Umschlaganlagen des kombinierten Verkehrs nicht um herkömmliche Lagerstätten handelt. Diese Unterscheidung spiele bei den Umweltauflagen, etwa bei der Flächenversiegelung, eine entscheidende Rolle bezüglich des bürokratischen Aufwands und der notwendigen Investitionen für Um- und Neubau der Anlagen.
„Zwischenzeitlich drohten den Terminalbetreibern in Deutschland zusätzliche Kosten von bis zu drei Milliarden Euro, das wäre das Ende des kombinierten Verkehrs gewesen. Und zwar völlig grundlos, denn wasser- oder umweltgefährdende Stoffe werden dort in Abhängigkeit der Transportströme maximal zwischenabgestellt, um im Anschluss einen schnellstmöglichen Weitertransport sicherzustellen. Deshalb gab es auch in den 150 Terminals des Kombinierten Verkehrs noch nie einen Vorfall, der zur Verunreinigung von Boden oder Gewässern geführt hat“, erklärten Vertreter der beiden Verbände.
Mit der jetzt final verabschiedeten Verordnung werde dagegen die notwendige Investitions- und Planungssicherheit beim Neubau von Terminals des Kombinierten Verkehrs ein Stück weit sichergestellt. (gg/gh)