Berlin. Gegen Schaulustige, die nach einem Unfall lieber Fotos machen, anstatt zu helfen, will der Bundesrat nun mit einem Gesetzentwurf vorgehen. Der Entwurf, der mit der Nummer 18/9327 nun im Bundestag eingegangen ist, sieht vor, einen neuen Paragrafen mit der Nummer 115 ins Strafgesetzbuch einzufügen. Danach soll „mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes behindert“, heißt es in dem Entwurf wörtlich. Damit werde auch „bloßes Sitzen- und Stehenbleiben“ vom Strafstandbestand erfasst, erklärt die Länderkammer. Bisher machten sich nur Personen strafbar, die mit Gewalt oder durch die Androhung von Gewalt Rettungsarbeiten nach einem Unfall behindern.
Darüber hinaus will der Bundesrat den strafrechtlichen Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erweitern. Damit macht sich künftig auch jeder strafbar, der verstorbene Personen wie Unfallopfer fotografiert und diese Bilder verbreitet. Bisher galt dieser Schutz nur für lebende Personen, bemängelt der Bundesrat. Geregelt wird dies durch Paragraf 201a StGB: „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“. Dieser soll im Zuge der Gesetzesänderung entsprechend erweitert werden. (sno)
Bundesrat geht mit Gesetzentwurf gegen Gaffer vor
Wer bei Unfällen die Arbeit von Feuerwehr und Rettungsdiensten behindert, soll künftig zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verurteilt werden können.