Berlin. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) hat am Dienstag die Eckpunkte zur staatlichen Förderung der Gründungs- und Mittelstandsberatung in 2016 vorgelegt. Damit werden die verschiedenen Programme des Bundes, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützen, wenn sie Beratungsdienstleistungen in Anspruch nehmen, zu einer einheitlichen Förderung zusammengefasst. Vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung zum Haushalt 2016 stehen für das kommende Jahr 16 Millionen Euro aus Bundesmitteln für die staatliche Bezuschussung zur Verfügung.
Bei Unternehmen, die nicht älter als zwei Jahre sind, liegt der Fördersatz in den neuen Bundesländern bei 80 Prozent (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), und sonst bei 50 Prozent. Bezuschusst werden Beratungskosten bis zu 4.000 Euro. Für Unternehmen, die bereits mindestens zwei Jahre am Markt sind, gelten dieselben Fördersätze. Einziger Unterschied ist die maximale Bemessungsgrundlage. Die Beratung darf in diesem Fall bis zu 3000 Euro kosten. Wer sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet, kann sogar 90 Prozent der Kosten bezuschussen lassen. Die Beratung darf dann aber nicht teurer als 3.000 Euro sein.
Bisherige Programme werden zusammengefasst
Die neue Förderung der Gründungs- und Mittelstandsberatung ersetzt die bisherige „Förderung unternehmerischen Know-hows“ sowie die Programme „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“. Antragsberechtigt sind neu gegründete sowie bereits bestehende KMU im Sinne der EU-Mittelstandsdefinition (weniger als 250 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz von höchstens 50 oder eine Jahresbilanzsumme unter 43 Millionen Euro). Die Richtlinien der künftigen Förderung will das Bundeswirtschaftsministerium im Herbst veröffentlichen. Sie sollen zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Die Durchführung der neu ausgerichteten staatlichen Beratungsförderung übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Verwaltungsverfahren läuft in zwei Stufen ab: Nach Antragstellung erhält das KMU nach Angaben des BMWI umgehend eine Mitteilung, ob die formalen Fördervoraussetzungen erfüllt sind und es die Beratung beginnen kann. Den Zuwendungsbescheid (Bewilligung) bekommt es ebenso nach der Beratung und der Prüfung des Beratungsberichts wie den Zuschusses. Genaueres zum Ablauf ist bisher noch nicht bekannt.
Hintergrund der staatlichen Förderung
Organisation, Kundenakquise, Qualitätssicherung, Mitarbeiterführung oder Vertragsverhandlungen: Als Unternehmer muss man mit vielen Themen vertraut sein. Wer nur auf „learning by doing“ setzt, zahlt nicht selten hohes Lehrgeld oder steht manchmal schneller als ihm lieb ist vor dem Aus. Die Förderung von Unternehmensberatungen soll die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen verbessern und ihnen helfen, sich an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen. (ag)