Berlin. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) legt die Richtlinie für die Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs neu auf. Es hält dem Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) zufolge aufgrund der guten Entwicklung dieses Transportmarktsegments und den positiven Auswirkungen der staatlichen Zuschüsse an der Förderung fest.
Die bisherige Richtlinie aus 2011 läuft Ende dieses Jahres aus. Wie gehabt will der Bund auch in Zukunft beim Bau, der Erweiterung und dem Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten fördern.
Der DSLV kritisiert allerdings, dass jeder Zuwendungsempfänger weiterhin eine Bankbürgschaft hinterlegen soll, bevor Geld fließt, um abzusichern, dass die Bundesmittel auch ihrem Zweck entsprechend eingesetzt werden. Diesbezüglich findet derzeit eine Ressortabstimmung zwischen Verkehrs- und dem ebenfalls zuständigen Finanzministerium statt. (ag)
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Auch zukünftig will der Bund beim Bau, der Erweiterung und dem Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten fördern.