Berlin. Das seit über einem Jahr geplante Programm zur Förderung von energieeffizienten und/oder CO2-armen schweren Nutzfahrzeugen in Unternehmen des Güterkraftverkehrs tritt voraussichtlich im April in Kraft. Wie der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) kürzlich mitteilte, befindet sich die entsprechende Förderrichtlinie in der finalen Abstimmung zwischen dem Bundesverkehrsministerium und dem Bundesumweltministeriums. Die VerkehrsRundschau hatte in der Vergangenheit mehrfach über die Förderpläne berichtet.
Der Bund will damit die Anschaffung von Lkw und Sattelzugmaschinen ab 7,5 Tonnen mit Erdgas- (Compressed Natural Gas, CNG), Flüssigerdgas- (Liquified Natural Gas, LNG), Hybrid-, PlugIn-Hybrid- oder Elektroantrieb bezuschussen. Mit dem neuen Förderprogramm soll gemäß dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 im Jahr 2020 eine Treibhausgas-Reduktion von 1,0 bis 1,5 Millionen Tonnen CO-Äquivalenten im Vergleich zum Referenzjahr 2010 erreicht werden. Dafür zuständig ist künftig das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Darüber hinaus prüft das Bundesverkehrsministerium nach BGL-Angaben derzeit, ob im Rahmen des De-Minimis-Programms auch der Umbau vorhandener Fahrzeuge auf Gasantriebe gefördert werden kann. Der Umbau auf Elektroantriebe werde bekanntlich bereits gefördert. (ag)