Berlin. Das Bundeskabinett hat vergangene Woche einen Gesetzentwurf zur Reform des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens beschlossen. Wie das zuständige Bundesjustizministerium will damit kleinste und kleine Unternehmen entlasten, die zwar ihren handelsrechtlichen Publizitätspflichten nachkommen wollen, aber Fristen versäumen. In solchen Fällen sollen die Mindestordnungsgelder von 2.500 Euro auf 500 Euro für kleinste Unternehmen und auf 1.000 Euro für kleine Unternehmen gesenkt werden.
Die Reform soll gerade kleineren Kapitalgesellschaften das Leben erleichtern, wenn diese die Offenlegungsfristen unverschuldet oder nur geringfügig überschreiten. „Außerdem stärken wir die Mittel, damit sich Unternehmen gegen Fristverstöße zur Wehr setzen können“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Darüber hinaus werde mit der Reform eine zweite gerichtliche Instanz eingeführt, so dass grundsätzliche Rechtsfragen einheitlich geklärt werden können.
Das Bundesamt für Justiz leitet derzeit Ordnungsgeldverfahren gegen alle Kapitalgesellschaften ein, die ihre Jahresabschlussunterlagen nicht rechtzeitig offenlegen. Die Unternehmen erhalten nach Androhung eines Ordnungsgeldes noch einmal sechs Wochen Zeit, um ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Reagiert ein Unternehmen nicht, setzten die Beamten ein Ordnungsgeld fest, das mindestens 2.500 Euro beträgt.
Gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes durch das Bundesamt kann das Unternehmen Beschwerde beim Landgericht Bonn einlegen. Bislang entscheidet dieses Gericht als einzige Instanz. Nach der Neuregelung gibt es laut Bundesjustizministerium künftig eine Rechtsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts Bonn in Ordnungsgeldsachen. (ag)