Köln/Ladenburg. Transporteure und Spediteure, die in der Förderperiode 2012 beim Bundesamt für Güterverkehr leer ausgegangen sind und sich fristgerecht gegen Ablehnungsbescheide aus Köln gewehrt haben, dürfen auf Nachzahlungen hoffen. Wie Fördermittelberater Thomas Weick aus Ladenburg mitteilte, will die Behörde einige der Anträge auf staatliche Zuschüsse für Aus- und Weiterbildungs- sowie De-Minimis-Maßnahmen neu bescheiden.
Hintergrund: Viele Güterkraftverkehrsunternehmen hatten aufgrund fehlender Haushaltsmittel kein Geld für die Förderperiode 2012 erhalten. 33 Transporteure und Spediteure hatten daraufhin im Frühjahr vergangenen Jahres gegen die Absage aus Köln zunächst Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht Köln danach gegen die Vergabepolitik des BAG geklagt. Die Umsetzung des Windhundverfahrens sei ungerecht, sagen sie. Sie verstoße gegen das Willkürverbot im Grundgesetz. Nach diesem Prinzip werden Förderanträge nach Reihenfolge des Eingangs beim BAG bearbeitet.
Das Gericht deutete kürzlich an, es sehe dies genauso. Daher kommen die Beamten einigen Klägern jetzt entgegen. Aus Schreiben, die Kunden von Weick im Oktober erhalten haben, geht hervor, dass die damals beklagten Ablehnungsbescheide aufgehoben werden. Eine zweite Prüfung könnte den Betrieben eine rückwirkende Förderung bescheren. (ag)