Köln. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat am 4. April 2017 darüber informiert, dass der Verwendungsnachweis zur Einleitung des Auszahlungsverfahrens im aktuellen De-Minimis-Förderprogramm kurzfristig überarbeitet worden ist. Darüber informierte jetzt der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen. Grund dafür sei ein wichtiges Update im System zur Bearbeitung der Verwendungsnachweise. Mit der erfolgten Änderung sollen die Vorgänge schneller erfasst und bearbeitet werden können.
Die neue Version des Verwendungsnachweises für Auszahlungen im Rahmen von De-minimis 2017 steht im elektronischen Service-Portal des BAG zur Verfügung. Die bisherige Version des Verwendungsnachweises mit Datum vom 23. März 2017 kann laut dem Verband seither nicht mehr hochgeladen werden – die Annahme des alten Formulars wird vom System mit dem Hinweis zur Nutzung der neuen Version verweigert.
Güterverkehrsunternehmen, die bereits Fördermittel abrechnen wollen, empfiehlt der GVN deshalb, auf die Freigabe des neuen Verwendungsnachweises zu warten und ein eventuell heruntergeladenes Formular zu löschen. (ag)
BAG hat De-Minimis-Formulare aktualisiert
Das Bundesamt für Güterverkehr hat kurzfristig die Verwendungsnachweise für Auszahlungen im Rahmen des De-Minimis-Förderprogramms 2017 überarbeitet.
Johann Korn